190 000 Franken für Förderbeiträge an Kulturschaffende
Thurgau – Personenbezogene Förderbeiträge sind ein Bestandteil der Thurgauer Kulturförderung. Für das Jahr 2011 stellt der Regierungsrat den dafür im Kulturkonzept 2008 – 2012 vorgesehenen Betrag von 160 000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Weitere 30 000 Franken können für die Jurierung und die öffentliche Übergabe verwendet werden. - ID
Mit diesen Förderbeiträgen werden professionell tätige Kulturschaffende, die eine besondere Begabung in ihrem künstlerischen Schaffen aufweisen, in ihrer Entwicklung nachhaltig gefördert. Das kreative Potenzial der Künstlerinnen und Künstler soll damit ausgeschöpft und ihre fachliche wie persönliche Fortbildung und Weiterentwicklung gezielt unterstützt werden. Diese im Kulturkonzept festgehaltenen Beiträge sind eine Ergänzung zur Unterstützung von kulturellen Projekten und Institutionen.
Für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die einen Förderbeitrag erhalten, wird eine Jury eingesetzt, die sich aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamtes und aus externen Fachleuten zusammensetzt. Im Anschluss an die Jurierung werden die Förderbeiträge den ausgewählten Kulturschaffenden anlässlich einer öffentlichen Feier übergeben.
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