Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält es für notwendig, dass der Bund ein Notfallkonzept Asyl entwickelt. Allerdings sind seiner Meinung nach die aktuellen Probleme im Asylbereich in erster Linie auf die mangelhafte Umsetzung des geltenden Rechts zurückzuführen. Aus diesem Grund fordert der Regierungsrat, dass zuerst die bestehenden Abläufe verbessert werden und das Asylgesetz straff angewendet wird. - ID
Das Notfallkonzept Asyl ist als vorsorgliches Planungsinstrument zu verstehen, das die optimale Bewältigung eines erhöhten Zustroms von Asylsuchenden auf der operativen Ebene ermöglichen soll. Ein solches Instrument erlaubt es, effizient und effektiv auf besonders kritische und ausserordentliche Entwicklungen im Asylbereich zu reagieren und komplexe Entscheide rasch zu fällen. Mit dem Notfallkonzept werden Massnahmen und Prozesse vorbereitet, die in einer besonderen Lage im Asylbereich umgehend umgesetzt werden können.
Mit einem solchen Notfallkonzept ist der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden. Seiner Meinung nach sollte jedoch zuerst der bestehende Handlungsspielraum des geltenden Rechts ausgenützt werden. Als Beispiel nennt er die Fälle von Personen, die in Anwendung des Dublin-Übereinkommens in den Erstasylstaat zurückgeschafft werden, um nur wenige Wochen später wieder in der Schweiz aufzutauchen, wo erneut ein Asylverfahren eingeleitet wird. Es sei unverständlich, dass der Bund dieser Drehtürpraxis keinen Einhalt gebiete, so der Regierungsrat weiter. Zudem sei dieses Vorgehen mitursächlich dafür, dass sich die Gesuchszahlen erhöhten und die Schweiz für Asylbewerber attraktiv sei.
Betreffend der einzelnen Massnahmen verlangt der Regierungsrat unter anderem eine teilweise Inkraftsetzung der Notstandsklausel in dem Sinn, dass die Bereitstellung von zusätzlichen Unterkünften ohne Rücksicht auf baurechtliche, raumplanerische oder andere Gegebenheiten erfolgen soll. Dies soll namentlich auch für die Unterbringung in nicht mehr genutzten militärischen Unterkünften gelten. In dieser Hinsicht sei der Thurgau beim zuständigen Departement trotz wiederholten Anfragen auf taube Ohren gestossen. Im Weiteren sollen sogenannte Dublin-Wiederkehrer von den Empfangs- und Verteilzentren konsequent zurückgewiesen werden. Für den Fall, dass sie Nothilfe beantragen, soll ihnen befristet nur diese gewährt werden. Davon unabhängig müssten die Kantone in die Lage versetzt werden, für diese Personen Sammelunterkünfte bereitzustellen, wo ihnen lediglich Nothilfe gewährt werden soll.
Ausserdem begrüsst der Regierungsrat den Abschluss von Rücknahmeübereinkommen. Diese sollten jedoch nicht nur in einem Notfallkonzept Anwendung finden, sondern auch in der normalen Lage von den Bundesstellen mit Hochdruck bearbeitet werden. Ebenfalls begrüsst wird eine Rückkehrhilfe sowie die direkte Rückführung in den Herkunftsstaat, falls diese überhaupt durchführbar ist. Im Notfall sollen zudem alle verfügbaren personellen Ressourcen eingesetzt werden, wozu auch Zivilschutzleistende zählen. Schliesslich soll zusätzlich der Einsatz der Armee geprüft werden.
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