Asylsituation erläutert und Aufgaben von Kanton dargelegt
Frauenfeld – Der Regierungsrat beantwortet eine Petition aus Matzingen zum neuen Durchgangsheim in der Gemeinde. Mit aktuellen Zahlen und Fakten aus dem Asylwesen wirbt er einerseits um Verständnis, andererseits zeigt er auf, dass die Gemeinde Matzingen mit dem Durchgangsheim in der Asylbetreuung auch entlastet wird. Er werde alles daran setzen, dass sich der Betrieb nicht negativ auf das Zusammenleben in Matzingen auswirken wird. - ID
Diese Woche überbrachte der zuständige Regierungsrat Bernhard Koch den Petitionären und dem Gemeindeammann von Matzingen persönlich die Antwort. Mit der Petition «Für uns alle ein grosser Schock» wehren sich Bewohnerinnen und Bewohner von Matzingen gegen die Einrichtung eines Durchgangsheims für Asylbewerberinnen und –bewerber in ihrer Gemeinde. In seiner ausführlichen Antwort weist der Regierungsrat auf die steigende Anzahl von Asylgesuchen in der Schweiz und die damit verbunden höhere Anzahl von Asylsuchenden im Thurgau hin.
Dem Kanton Thurgau wurden im Jahr 2011 vom Bundesamt für Migration 590 Personen zugewiesen. Das sind fast 170 mehr als im Jahr vorher. Ende Dezember 2011 wiesen die Durchgangsheime in Amriswil, Arbon, Frauenfeld, Romanshorn, Sirnach, Weinfelden und Matzingen mit 290 Personen eine Auslastung von 112 Prozent aus. Das kantonale Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden sieht vor, dass die Personen während rund sechs Monaten in einem Durchgangsheim untergebracht sind. Anschliessend werden sie den Politischen Gemeinden zugewiesen. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Einwohnerzahl.
Zur Aufgabenerfüllung des Kantons gehört, dass eine genügende Anzahl von Durchgangsheimplätzen zur Verfügung gestellt wird. Weist der Bund den Kantonen mehr Personen zu, müssen die Kapazitäten in den Durchgangsheimen zwangsläufig erhöht werden. Der Kanton kommt folglich nicht darum herum, zusätzliche Plätze in Durchgangsheimen zu schaffen. In der Regel schliesst er zu diesem Zweck Mietverträge mit privaten Eigentümern von geeigneten Liegenschaften ab. Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, informiert der zuständige Departementschef die Gemeindebehörde. Dies ist auch im Fall von Matzingen erfolgt. Wegen baulichen Einschränkungen werden derzeit in Matzingen lediglich zwölf Personen untergebracht, wobei es sich vorwiegend um Familien handelt. Die aktuelle Belegung liegt weit unter der beabsichtigten idealen Grösse von rund 30 Personen.
Der Kanton wird der Gemeinde entgegenkommen und die Belegung der Liegenschaft auf 25 Plätze beschränken. Das bedeutet für Matzingen, dass sich nur rund 15 Asylsuchende mehr im Dorf aufhalten werden als ohne Durchgangsheim. Matzingen müsste nämlich, zusammen mit Stettfurt, ohnehin rund zehn Asylsuchende aufnehmen. Von der Durchgangsheimbelegung wird der Gemeinde ein Drittel angerechnet. Damit wird sie bei der ordentlichen Aufnahme von Personen aus dem Asylbereich entlastet. Die Gemeinde wird von der Betreuung befreit und spart somit personelle und finanzielle Ressourcen.
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