Güttingen – Die Bauarbeiten, die gegenwärtig auf dem Hof der Gebrüder Griesemer ausgeführt werden, führten zu etlichen Reaktionen und Anfragen aus der Bürgerschaft. Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob die begonnen Bauten genehmigt seien. Die Bauverwaltung hat mittlerweile die erforderlichen Nachforschungen und Abklärungen abgeschlossen. - Gemeinde Güttingen
Gemeindeamman Eugen Staub wird am 1. August sprechen. (Bild: zvg)
Die Bauarbeiten stützen sich auf eine Baubewilligung aus dem Jahre 2005. Diese umfasst eine Stallergänzung und die Errichtung einer neuen Remise. Während die Ergänzungen der Stallanlage zügig erstellt worden sind, wurde der Aufbau der Remise und ebenfalls genehmigte Sanierungsarbeiten bisher auf Sparflamme betrieben. Von daher stellte sich die Frage, ob die Baubewilligung noch gültig sei. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz erlischt eine Baugenehmigung wenn die Arbeiten nicht innert zwei Jahren begonnen oder wenn sie mehr als ein Jahr unterbrochen werden.
Die Bauherrschaft wurde aufgefordert, mittels Bauunterlagen, wie Verträgen, bezahlten Rechnungen, Lieferscheinen etc. zu belegen, dass die Arbeiten nie während mehr als einem Jahr unterbrochen worden sind. Die vorgelegten Unterlagen lassen es als wahrscheinlich erscheinen, dass die Arbeiten kontinuierlich fortgesetzt worden sind. Abgeklärt wurde auch, ob bis zur definitiven Klärung der Rechtslage ein Baustopp verhängt werden könne. Fachleute beurteilten diese Massnahme Aufgrund der Aktenlage als unverhältnismässig. Dies auch, weil man davon ausgehen kann, dass das Bauvorhaben unter den heute relevanten gesetzlichen Bestimmungen vom Kanton wiederum genehmigt würde.
Der in der Bevölkerung aufgetretene Unmut ist verständlich. Mit Blick auf die Aktenlage und den Umstand, dass das Bauvorhaben auch heutigen Beurteilungsmassstäben stand hält, sind Massnahmen wie ein Baustopp oder die Einreichung eines neuen Baugesuches zu verlangen jedoch als unverhältnismässig und in einem allfälligen Rekursverfahren als chancenlos zu beurteilen. Die Bautätigkeit bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Toleranzen.
Lastwagenfahrverbot an der Lagerhausstrasse
Vermutlich im Frühjahr verschwand das einseitig angebrachte Lastwagenfahrverbot an der Lagerhausstrasse. Das Verbot hatte zum Ziel, den Schwerverkehr im Einbahnsystem zu führen, das heisst Zufahrt über die Bahnhofstrasse, Wegfahrt über den Staadweg. Diese Art der Verkehrslenkung sollte der Belastungsreduktion auf der Bahnhofstrasse und insbesondere auch dem Schutz der Kindergärtler dienen. Leider war unklar, ob das Fahrverbot dannzumal öffentlich aufgelegt und vom Kanton genehmigt worden war. Mittlerweile ist die Rechtlage geklärt. Es hat sich herausgestellt, dass das Fahrverbot ordnungsgemäss beantragt und auch bewilligt worden ist. Da die abmontierte Tafel bisher nicht wieder zum Vorschein gekommen ist, wird eine neue bestellt und montiert werden.
Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet im Rahmen des wave-festivals im Festzelt am Hafen statt. Ab 18 Uhr bietet die Forstwirtschaft Speisen und Getränke an. Die offizielle Feier beginnt um 20 Uhr. Sie wird gestaltet von den Dorfvereinen. Die Programmverantwortung liegt wiederum bei Karin Stübi. Die Kurzansprache hält Gemeindeammann Eugen staub. Freuen sie sich auf ein vielseitiges und kurzweiliges Programm. Gemeinderat und Vereine laden ganz herzliche zur Teilnahme ein.
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