Wilen – Der Gemeinderat ist froh darüber, dass die Schweizerische Post die Poststelle Wilen als Agenturlösung im Spar-Markt «Post im Dorfladen» weiter betreibt und damit die postalische Grundversorgung weiterhin gewährleistet ist. - Kurt Enderli (Gemeinde Wilen)
Der Gemeinderat wurde am 12. September 2011 von den Verantwortlichen der Post informiert. Dabei wurde rasch klar, dass die Poststelle Wilen nicht mehr wirtschaftlich weiter betrieben werden kann, da immer weniger Briefe, Pakete und Einzahlungen über den Postschalter aufgegeben und abgewickelt wurden (Tagesdurchschnitt 2011: 67 Kunden, 113 Einzahlungsbelege, 26 Pakete, davon elf am Schalter, 151 Briefe, davon 56 am Schalter, elf eingeschriebene Briefe oder avisierte Pakete). Eine Entwicklung, die sich schon seit Jahren abzeichnete. Aufgrund einer sorgfältigen Bewertung aller Kriterien und Möglichkeiten stand aber von Anfang an die Agenturlösung im Spar-Markt im Vordergrund.
Als Alternativen sind eine markante Reduktion der Öffnungszeiten (heute sechseinhalb Stunden an Werktagen und drei Stunden am Samstag), ein Hausservice, eine Agenturlösung bei der Gemeindeverwaltung oder die Poststelle am Bahnhof Wil zur Diskussion gestanden. Diese Lösungen wurden alle als nicht kundenfreundlich abgelehnt.
Die Lösung «Post im Dorfladen» führt sogar zu längeren Postöffnungszeiten. Es werden alle Dienstleistungen wie bisher angeboten – mit Ausnahme von Bareinzahlungen. Einzahlungen können nur noch mit Postfinance- und Maestrokarten getätigt werden. Bargeldbezüge bis 500 Franken sind bei der Postagentur nur mit der Postfinancekarte möglich, an der SPAR-Kasse kann auch mit der Maestrokarte Bargeld bezogen werden. Es wird beim SPAR auch wieder eine Postfachanlage installiert, und die SPAR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ausgebildet und betreut.
Die Verantwortlichen der Post haben dem Gemeinderat zugesichert, dass allen Mitarbeiterinnen der Poststelle Wilen neue Arbeitsplätze im Rahmen des heutigen Umfangs angeboten werden.
Auf Bundesebene existiert eine unabhängige Kommission «Poststellen». Diese hat auf Verlangen von betroffenen Gemeinden zu prüfen, ob die Vorgaben der Postgesetzgebung betreffend Zugang zur Grundversorgung weiterhin erfüllt sind, wenn die Post eine Poststelle schliessen oder verlegen will. Da mit der Umwandlung der Poststelle in eine Agentur der Auftrag zur postalischen Grundversorgung weiterhin erfüllt wird, gab es für den Gemeinderat keinen Grund, bei der Kommission «Poststellen» vorstellig zu werden. Gleichzeitig wurde mit der Post vereinbart, dass die Kommunikation dieses Schrittes von der Post und nicht vom Gemeinderat wahrgenommen wird, da die Post den Entscheid alleine gefällt hat und auch dafür verantwortlich ist.
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