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Mi. 21. Juli 2010 - 17:07 Uhr
Einblick ins Frauenfelder Durchgangsheim für Asylsuchende

Frauenfeld – Einen Einblick in das Leben im Frauenfelder Durchgangsheim für Asylsuchende erhielt man am Dienstag, 20. Juli. Dabei erlebten sie einen äusserst gastfreundlichen Empfang: Die Bewohner hatten eigens eine festliche Tafel mit Speisen aus ihren Heimatländern vorbereitet. - Informationsdienst

Deutschunterricht im Durchgangsheim Frauenfeld: Lehrer Walter Hobi vermittelt Grundkenntnisse. (Bild: zvg)
 
Deutschunterricht im Durchgangsheim Frauenfeld: Lehrer Walter Hobi vermittelt Grundkenntnisse. (Bild: zvg)

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Etwas beengt in einem einfachen, mit Wandtafel ausgestatteten Zimmer der Barackenanlage an der Frauenfelder Häberlinstrasse sitzen fünf Personen um einen Tisch und üben Anwendungen des Verbs «haben». Den einen gelingt es besser, den anderen weniger. Lehrer Walter Hobi muss neben Schriftdeutsch auch Englisch zu Hilfe nehmen, um sich mit den Asyl suchenden aus Sri Lanka, Iran und Bosnien zu verständigen. Auch dies gelingt nur zum Teil. Die junge Bosnierin ist noch nicht lange hier. Sie ist sehr scheu und sagt, ausser ihrem Namen, eigentlich noch gar nichts.

Die Förderung der Selbstständigkeit der Asyl suchenden sowie die Schaffung eines sinnvollen Aufenthalts stehe im Vordergrund, betonte Susanne Höllwarth, Gesamtleiterin der Peregrina-Stiftung, welche die fünf Thurgauer Durchgangsheime (neben Frauenfeld zurzeit in Romanshorn, Amriswil, Weinfelden und Sirnach) im Auftrag des Kantons führt. Dieses Ziel gelte unabhängig davon, ob die Asyl suchenden in der Schweiz bleiben könnten oder das Land nach einem durchschnittlichen Heimaufenthalt von rund sechs Monaten wieder verlassen müssten.
 
Im letzteren Fall könne man ihnen so wenigstens etwas mitgeben, so Susanna Höllwarth. Zur Förderung der Selbstständigkeit gehörten auch Informationen über die Gepflogenheiten in der Schweiz, der Umgang mit der Zeit (Pünktlichkeit), die Entsorgung von Abfall etc. Weitere Aufgaben der Stiftung seien das Angebot von Beschäftigungsprogrammen sowie die Einschulung von Kindern. In den Verlauf des Asylverfahrens greife die Stiftung selber nicht ein. Bei Bedarf verweise man auf die Rechtsberatungsstelle in Kreuzlingen.
 
Der Deutschunterricht an den Vormittagen sei freiwillig und erfolge ohne Motivationszulage. Die Bereitschaft dazu sei allerdings hoch. Zudem bestehe die Möglichkeit, nach einem halbjährigen Lehrgang, unterstützt durch spezielle Lehrmittel, ein Zertifikat zu erlangen. Es seien bewegende Momente, wenn Leute aus einfachen Verhältnissen erstmals ihn ihrem Leben ein Ausbildungszertifikat in den Händen hielten, berichtete Höllwarth.
Deutschlehrer Walter Hobi betreut die Asylsuchenden auch beim Arbeitseinsatz am Nachmittag. (Bild: zvg)
 
Deutschlehrer Walter Hobi betreut die Asylsuchenden auch beim Arbeitseinsatz am Nachmittag. (Bild: zvg)


Im Gegensatz zum Deutschunterricht wird die Teilnahme an den Beschäftigungsprogrammen am Nachmittag mit einer Motivationszulage belohnt. Momentan sind dies drei Franken pro Arbeitsstunde. Einsätze leisten die Asyl suchenden in erster Linie beim Unterhalt von Naturschutzgebieten und in der Waldpflege. Bereits mit sieben Forstrevieren im Thurgau bestehe eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Weitere Arbeitseinsätze ergäben sich auch bei der zentralen Lebensmittelbewirtschaftung (Frauenfeld), der Hauswäscherei sowie im Unterhalt von Unterkunft und Umgebung. Zu den Pflichten der Asyl suchenden gehören auch verschiedene Verrichtungen im Haushalt des Heims. Würden diese vernachlässigt, gebe es Abzug beim Taschengeld, das pro Tag drei Franken betrage. Dazu komme noch Kleidergeld von 65 Franken im Monat.
 
Florentina Wohnlich, Chefin des Fürsorgeamtes des Kantons Thurgau, bezeichnete die Zusammenarbeit mit der Peregrina-Stiftung als Erfolgsgeschichte. Die vor 25 Jahren gegründete Stiftung, getragen von den beiden Landeskirchen sowie vom Regierungsrat, sei ein sehr verlässlicher Partner. Der Kanton Thurgau sei verpflichtet, gemäss Bevölkerungszahl 2,8 Prozent der jährlich rund 16 000 Asyl suchenden in der Schweiz aufzunehmen. Während der Kanton die Liegenschaften für die Asyl suchenden bereitstelle, übernehme die Stiftung in den Durchgangsheimen sämtliche Betreuungsleistungen. Diese seien in einer Leistungsvereinbarung klar geregelt. Der grösste Teil der Kosten werde dabei durch den Bund (Pauschalbeiträge) abgegolten.

 
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