Faltenunterspritzung – Kosmetiker/-innen wie auch Ärzte bieten Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure an. Allerdings: von Gesetzes wegen dürfen solche Eingriffe nur Mediziner durchführen – diese Handlungseinschränkung gilt in der Schweiz und bei unseren deutschen
Nachbarn.
- valeo
Die Thurgauer Praxis im Kampf gegen Falten sieht anders aus: «Faltenunterspritzung mittels Hyaluronsäure» findet hier vielerorts statt und die Palette der Anbieter ist breit. Mediziner preisen es an, manchmal Zahnärzte, Kosmetiker/-innen und auch Heilpraktiker. Vor allem für Kosmetiker/-innen ist dies ein lukratives Neben- geschäft. Die Gesetzeslage ist auf der Seite der Mediziner. Sobald eine «Penetration der Haut» vorliegt, darf der Eingriff nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Aber das Gesetz wird an mehreren Stellen strapaziert.
Gesetzeslage in der Schweiz
«Beispielsweise Akupunktur, Tätowierungen oder dry needling (dünne Nadeln werden in Schmerzpunkte gestochen) sind Hautdurchdringungen und damit Verletzungen der körperlichen Integrität, die häufig von Nichtmedizinern durchgeführt werden. Dies ist strafrechtlich, haftpflichtrechtlich und berufsrechtlich relevant», weiss Kantonsarzt Dr. Mathias Wenger. Im Strafrecht und Haftpflichtrecht kann dies allenfalls mit dem sogenannten «informed consent» Prinzip gelöst werden, d.h. wenn die Patientin oder der Patient mit der Behandlung einverstanden ist, lassen sich derartige Behandlungen allenfalls rechtfertigen, vorbehalten bleiben die klar strafrechtlich verbotenen Tätigkeiten. Anders ist es im Berufsrecht. Diesbezüglich ist im Kanton Thurgau in der Verordnung zu den Berufen des Gesundheitswesen klar geregelt, dass nur Tätigkeiten, die keine Krankheitsfeststellung oder Heilbehandlung beinhalten, nicht unter die Berufsausübungsbewilligungspflicht fallen. «Äussere ungefährliche Anwendungen zu kosmetischen Zwecken benötigen keine Bewilligung. Das Faltenunterspritzen ist keine äussere Behandlung. Ob das Tätowieren eine äussere Behandlung ist, ist aus meiner Sicht strittig.»
Die Gesetzeslage ist demnach klar. Vielmehr läuft es aber oft nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. «Wobei mir aus dem Thurgau keine Fälle bekannt sind, wo eine derartige Behandlung durch Nichtmediziner negative Folgen gehabt hätte», gibt Dr. Wenger zu bedenken.
Das Risiko einer unautorisierten Behandlung liegt bei Patient und Behandelndem gleichermassen. Ersterer hätte unter etwaigen Folgen von Pfusch zu leiden, etwa Infektionen oder allergische Reaktionen.
«Schwer kalkulierbare Folgen»
Dr. Michael Lieke aus Kreuzlingen bietet selbst Faltenunterspritzungen an und hat bereits erlebt, wie Betroffene unter unsachgemässen Eingriffen leiden. «Es kommen Frauen zu uns, die unter Tränen erzählen, wie ihre Behandlung verpfuscht wurde. Bei uns Medizinern erhoffen sie sich dann Hilfe, und es gibt sie auch.» Allerdings sei es schwierig, gegenzusteuern. «Man sollte zudem wissen, was genau getan wurde, welcher Wirkstoff benutzt wurde. Korrekturen gehen nicht von heute auf morgen.»
Desweiteren müsse man als Patient bedenken, dass etwa Kosmetiker/-innen nicht alle Präparate beziehen könnten. «Also wird auch auf billige, qualitativ minderwertige Substanzen zurückgegriffen. Die Folgen sind damit schwer kalkulierbar.» Im Internet herrscht eine grosse Grauzone, was den Bezug von unzugelassenen Mitteln betrifft, meint auch Kantonsarzt Dr. Wenger.
Risiko auf Kunden geschoben
«Die Behandlungspreise einer Faltenunterspritzung bei Kosmetikern sind teilweise sogar höher als bei einem Mediziner», sagt Dr. Lieke. Es dürfe nicht sein, dass man mit einer zweitägigen Fortbildung zu einem Thema einen derartigen Eingriff vornehmen darf. «Mediziner studieren jahrelang, um sich zu qualifizieren. Es gilt, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme und Kontraindikationen ab-zuklären, die verwendeten Mittel auf Allergieverträglichkeit zu prüfen, das ‹richtige› Produkt für den jeweiligen Gesichtsbereich sorgsam auszuwählen und in die ‹richtige› Hautschicht zu injizieren.»
Kosmetikerinnen könnten das nicht, da diese nicht über die notwendigen medizinischen Fachkenntnisse verfügen. «Derartige Behandlungen durch Nichtmediziner können unter Umständen schwere gesundheitsschädigende Folgen haben. Allerdings ist eine Unterspritzung mit Hyaluronsäure unbedenklich, wenn sie richtig angewendet und durch einen
spezialisierten Arzt durchgeführt wird.» Auch haben Ärzte eine Haftpflichtversicherung, die bei etwaigen Schäden aufkommt. «Bei Kosmetikern müssen Sie in der Regel unterschreiben, dass Sie allein das Risiko tragen.»
Der Begriff «Fachexpertin» etwa ist kein geschützter. Es braucht also keine Ausbildung, sich so zu nennen. «In Deutschland fällt das unter ‹Behandlung unter falschen Voraussetzungen›. Dort kann man in derartigen Fällen sein Geld zurückfordern.» In Deutschland liegen zu dem Fall bereits klare Gerichtsurteile vor: Kosmetiker/-innen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen.
Hyaluronsäure
Hyaluronsäure ist eine körperidentische Substanz welche Wasser an sich bindet. Durch gezielte Unterspritzung mit Hyaluronsäure werden Falten aufgefüllt, Narben korrigiert, Lippen und Gesichtspartien modelliert. Zur korrekten Durchführung sind eingehende, medizinische Fachkenntnisse erforderlich.
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