Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt eine härtere Vorgehensweise gegen Gewalt in den Sportstadien. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. - ID
Kernpunkt der von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vorgeschlagenen Änderungen sind eine Bewilligungspflicht und damit verbundene Auflagen. Neu sollen die Fussball- und Eishockeyspiele der Klubs der obersten Spielklasse bewilligungspflichtig werden. Spiele unterer Ligen sollen als bewilligungspflichtig erklärt werden können. Diesbezüglich fordert der Regierungsrat lediglich noch eine präzisere Umschreibung des Begriffs «oberste Spielklassen».
Neu sollen die Bewilligungen auch mit Auflagen verbunden werden können. Das können unter anderem technische oder bauliche Massnahmen sein, der Einsatz bestimmter Mittel durch den Veranstalter oder die Abwicklung von Zutrittskontrollen. Dazu schreibt der Regierungsrat, dass gestützt auf Erfahrungen im Ausland die Ausrüstung von Stadien mit Sitzplätzen die effektivste Massnahme sei, um Gewalttätigkeiten einzudämmen. Diese Massnahme sei zwar aufwändig und teuer. Daher stelle sich die Frage, ob diese Auflage nicht explizit im Konkordat erwähnt werden sollte und ob sie nicht generell für Spiele der obersten Ligen gefordert werden sollte.
Eine weitere Anpassung im Konkordat betrifft die Dauer des Rayonverbots. Hier wird eine Verschärfung von ein auf zwei Jahre vorgesehen. Der Regierungsrat regt an zu prüfen, ob nicht eine weitere Erhöhung oder eine Bandbreite von zwei bis vier Jahren eingeführt werden soll.
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