Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den Beitritt der Schweiz zum sogenannten Lanzarote-Abkommen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes. Dieses Übereinkommen des Europarates dient dem Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt. - ID
Härtere Strafen: Die Konvention will die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. (Bild: Archiv)
Die neue Europaratskonvention will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die bisher noch nicht in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Die Konvention geht weiter als das geltende schweizerische Strafrecht, da sie in Teilbereichen den strafrechtlichen Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Ein Beitritt der Schweiz bedingt deshalb verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB).
Der Regierungsrat ist sowohl mit der Unterzeichnung des Abkommens als auch mit den Anpassungen des Strafgesetzbuches einverstanden. Er schlägt jedoch vor, die vorgesehene Unterscheidung in tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen und Gewalttätigkeiten weg zu lassen. Diese erachtet er als konstruiert und in der Praxis als schwierig zu handhaben. Ausserdem schlägt er vor, die Anwerbung einer unmündigen Person für eine pornografische Vorführung nicht milder zu bestrafen als das Einführen, Lagern, in Verkehrbringen und Anpreisen solcher Vorführungen.
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