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So. 18. Dezember 2011 - 10:18 Uhr
Grundsatzentscheid zur BTS/OLS ist vorbereitet

Thurgau – Mit zwei Botschaften an den Grossen Rat hat der Regierungsrat den politischen Grundsatzentscheid zur Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) und zur Oberlandstrasse (OLS) vorbereitet: Mit einem «Netzbeschluss» soll das Parlament die beiden Strassenbau-vorhaben in das Netz der Kantonsstrassen aufnehmen. - I.D.

Regierungsrat Jakob Stark (links) verweist auf die Berechnungen der Verkehrsentlastung durch die BTS/OLS. Regierungsrat Claudius Graf-Schelling präsentierte die Botschaft zur Finanzierung der OLS durch eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben.
 
Regierungsrat Jakob Stark (links) verweist auf die Berechnungen der Verkehrsentlastung durch die BTS/OLS. Regierungsrat Claudius Graf-Schelling präsentierte die Botschaft zur Finanzierung der OLS durch eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben.

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Zudem schlägt der Regierungsrat zur Finanzierung der OLS und der übrigen Massnahmen auf dem Kantonsstrassennetz eine Erhöhung der Verkehrsabgaben um 10 Prozent vor. Bau und Finanzierung der BTS werden voraussichtlich ab 2014 Sache des Bundes sein. Für Regierungsrat Dr. Jakob Stark sind die BTS und die OLS das wichtigste Zukunftsprojekt im Thurgau, weil es dem Leitsatz folgt «Thurgau entwickeln – Thurgau bleiben» und mehr bedeutet als den Bau von Strassen.
 
Am 4. Oktober 2011 hatte der Regierungsrat die Linienführung für die Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) und die Oberlandstrasse (OLS) beschlossen. Die erforderliche Änderung im kantonalen Richtplan genehmigte der Thurgauer Grosse Rat am 6. Dezember 2011 mit 79 zu 25 Stimmen. Mit den beiden Botschaften vom 13. Dezember 2011 beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat nun den zweiten Schritt: Mit dem «Netzbeschluss» werden die BTS und OLS, die zusammen Investitionen in der Höhe von einer Milliarde Franken auslösen, in das Netz der Kantonsstrassen aufgenommen. Vorausschauend hat der Regierungsrat gleichzeitig die Finanzierung der OLS geklärt.
 
Mehr als nur Strassen
BTS und OLS bilden eine verkehrspolitische Einheit, weshalb beide Strassen mit einem einzigen Beschluss in das kantonale Netz aufgenommen werden sollen. «Für mich ist die BTS/OLS vor allem ein Zukunftsprojekt für den Thurgau, das weit mehr bedeutet als der Bau von neuen Strassen», so Regierungsrat Jakob Stark. Als Chef des Departements für Bau und Umwelt (DBU) ist er überzeugt, «dass mit dem Strassenprojekt das wachsende Verkehrsaufkommen in die richtigen Bahnen gelenkt, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gefördert und die Lebensqualität verbessert werden kann». Gemäss Modellrechnungen sollen die BTS und die OLS das Verkehrsaufkommen auf den Ortsdurchfahrten der Thurtal–Aachtal–Achse und auf der Seestrasse zwischen Arbon und Kreuzlingen um 30 bis 60 Prozent verringern. Geeignete Massnahmen zugunsten des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs werden die Entlastungswirkung noch verstärken. Die BTS wird in mehreren Etappen erstellt, wobei jede separat in Betrieb genommen werden kann. Die OLS soll zusammen mit der voraussichtlich ersten Etappe der BTS zwischen Arbon, Amriswil und Oberaach realisiert werden. Die Chancen des Projekts will der Regierungsrat nutzen, indem die Anliegen des Verkehrs, der Siedlungsentwicklung, der Landschaft und landwirtschaftlicher Strukturen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Die einzelnen Schritte bis zur Realisierung sowie bauliche Massnahmen werden nach dem Netzbeschluss deshalb so geplant, dass sie in ihrer Wirkung ebenso integrieren, schützen und aufwerten. Insbesondere der Rückbau von bestehenden Strassen und die Erneuerung von Siedlungskernen bieten den Städten und Gemeinden eine einmalige Chance, die Standort- bzw. Lebensqualität in den kommenden Jahren nachhaltig zu verbessern. Mit der Realisierung der BTS und der OLS rechnet der Regierungsrat im Zeitraum der nächsten 15 bis 20 Jahre.

 

Verkehrs-Entlastung durch BTS/OLS (Prozent/Fahrzeuge pro Tag).
 
Verkehrs-Entlastung durch BTS/OLS (Prozent/Fahrzeuge pro Tag).

Massvolle Erhöhung der Verkehrsabgaben
In seiner Botschaft zur Finanzierung der Oberlandstrasse (OLS) schlägt der Regierungsrat eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben um 10 Prozent vor. Dazu ist eine Anpassung der Tarife nach dem Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) erforderlich. Mit den der Strassenrechnung zufliessenden jährlichen Mehreinnahmen in der Höhe von vier bis fünf Mio. Franken können die Baukosten der OLS in der Höhe von 220 Mio. Franken sowie der Unterhalt und Betrieb des gesamten Kantonsstrassen- und Wegnetzes langfristig finanziert und gesichert werden. Zudem stellt der Netzbeschluss formell sicher, dass es sich bei der OLS nicht um eine Ortsumfahrung handelt. Damit erhalten die Gemeinden bereits mit dem Netzbeschluss die Sicherheit, dass für die OLS keine zusätzlichen Gemeindebeiträge erhoben werden. Im Vergleich bleiben die Strassenverkehrsabgaben im Kanton Thurgau auch nach der geplanten Erhöhung unter dem schweizerischen Mittel.
 
Bund als wichtiger Partner
Ein wichtiger Partner für das Projekt BTS-OLS ist der Bund. Der Netzbeschluss und die Vorlage zur Finanzierung der OLS gehen davon aus, dass der Bund die heutige Hauptstrasse durch das Aachtal und das Thurtal per Anfang 2014 in das Netz der Nationalstrassen aufnehmen wird. Damit wird auch der Bau einer neuen Strasse auf dieser Strecke, also die BTS, hinsichtlich Bauherrschaft und Finanzierung in die alleinige Zuständigkeit des Bundes übergehen. Bis dahin will das DBU optimale Voraussetzungen für die Finanzierung und die Realisierung der 800 Mio. Franken teuren BTS schaffen. Mit einem Ja zum vorliegenden Netzbeschluss entscheidet zuerst der Grosse Rat darüber, dass die BTS und die OLS als verkehrspolitische Einheit in das Netz der Kantonsstrassen aufgenommen werden.
 
Netzbeschlüsse, die nicht nur reine Ortsumfahrungen betreffen, unterstehen dem fakultativen Referendum. Der Grosse Rat kann den Netzbeschluss zudem durch eigenen Entscheid einer Volksabstimmung unterstellen. Aufgrund der Bedeutung des Netzbeschlusses rechnet der Regierungsrat damit, dass am 23. September oder am 15. November 2012 darüber abgestimmt wird. Erst nach Rechtskraft des Netzbeschlusses werden die gesetzlich vorgeschriebenen Auflageprojekte mit Einsprache- und Rechtsmittelmöglichkeiten erarbeitet. Grundlage bilden die Linienführung und die Vorgaben im kantonalen Richtplan.
 

 
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