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Sa. 9. Juli 2011 - 11:07 Uhr
Grundversorgung bei den Breitbandanschlüssen verbessern

Thurgau – Die Mindestgeschwindigkeit des Breitbandanschlusses sowie die garantierte Übertragungsrate sollen erhöht werden. Diesen Vorschlägen des Bundes stimmt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort zu. - ID


 

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Während die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in sämtlichen Landesteilen gewährleistet wird, indem sie periodisch eine oder mehrere Konzessionen erteilt, passt der Bundesrat den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik an. Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sollen die Leistungen der Grundversorgung im Bereich des Breitbandanschlusses angepasst werden. Nach eingehender Prüfung der Marktentwicklung im Bereich des Breitband-Internetzugangs hat sich gezeigt, dass nicht nur die Preisobergrenze, sondern auch die minimale Übertragungsrate des Breitbandanschlusses angepasst werden sollte.
 
Der Regierungsrat ist mit diesen Anpassungen einverstanden, weil sie seiner Ansicht nach den geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Der Bund will die Preisobergrenze für den Breitbandanschluss erst vor Ablauf der Grundversorgungskonzession 2008 – 2017 neu überprüfen. Der Regierungsrat schlägt vor, angesichts der rasanten Entwicklung diese Überprüfung früher vorzunehmen.
 
Eine zweite Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste betrifft den Jugendschutz bei erotischen oder pornografischen Inhalten im Mobiltelefonbereich. Die derzeitige Fassung der Verordnung verpflichtet die Fernmeldedienstanbieter, für Kundinnen und Kunden unter 16 Jahren den Zugang zu Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten automatisch zu sperren. Zusätzlich sollen nun die Anbieter von mobilen Fernmeldediensten verpflichtet werden sicherzustellen, dass die Person, welche die erbrachten Dienste effektiv nutzt, mindestens 16 Jahre alt ist. Auch diese Verbesserung begrüsst der Regierungsrat, obwohl es ihm fraglich erscheint, ob dieser Schutz von Minderjährigen in der Praxis wirklich greift. Die angegebenen Personen entsprächen nämlich nicht immer den wahren hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzern.

 
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