Mängel bei der Biodiversitäts-Strategie des Bundes
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau anerkennt den hohen Stellenwert der Biodiversität. Er begrüsst deshalb die Absicht des Bundes, die Biodiversität in der Schweiz zu erhalten und zu fördern. Bei der vorgeschlagenen Strategie des Bundes stellt er allerdings einige Mängel fest. So fehlten unter anderem Hinweise auf die Rolle der Kantone und die Bereitstellung der finanziellen Mittel. - ID
Um dem Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken, hat das Parlament im September 2008 die Ausarbeitung einer Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in das Legislaturprogramm 2007 bis 2011 aufgenommen. Der Auftrag wurde vom eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation aufgenommen. Der vorliegende Entwurf der Strategie Biodiversität Schweiz ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Festgehalten werden zehn strategische Ziele, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis 2020 zu orientieren haben, um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau anerkennt den hohen Stellenwert der Biodiversität und begrüsst die Absicht des Bundes, die Biodiversität in der Schweiz zu erhalten und zu fördern. Der Kanton bemühe sich seit den 90er Jahren um eine Verbesserung der Biodiversität auf seinem Gebiet, unter anderem mit dem Landschaftsentwicklungskonzept Thurgau und einem entsprechenden Monitoring. Die Umsetzung der Strategie des Bundes werde, ausser vielleicht in der Landwirtschaft, weitgehend Sache der Kantone sein. Ein Hinweis auf diesen Umstand fehle in der Strategie, auch seien keine klaren Aussagen hinsichtlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel vorhanden, schreibt der Regierungsrat.
Kritisiert wird auch die Analyse der Ausgangslage durch den Bund. Dabei würden die bisherigen Anstrengungen der Kantone zu wenig gewürdigt. Zu wenig ausgewogen sei auch, dass für einzelne Bereiche bereits detaillierte Vorstellungen vorlägen, während andererseits lediglich bereits bekannte Ziele wiederholt würden. Ebenso fehle die Auseinandersetzung mit bestehenden Interessen- und Zielkonflikten. Im Weiteren sei die Strategie Biodiversität Schweiz mit den Zielen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 in Einklang zu bringen. Schliesslich erscheinen dem Regierungsrat bestimmte Ziele bis 2020 in ihrer absoluten Formulierung nicht erreichbar.
Abgelehnt wird die Pflicht zur Schaffung zusätzlicher, neuer ökologischer Ausgleichsflächen. Keine Zustimmung findet auch die Erstellung eines Sachplans Biodiversität, da dies ein Instrument für die Koordination von Bundesaufgaben sei. Statt der Schaffung eines neuen Sachplans sollten bestehende Gesetze und Bestimmungen genutzt und in die Strategie Biodiversität integriert werden. Erwartet werden ausserdem fundierte Ausführungen zum Thema Raumplanung, der zum Beispiel beim Schutz des Kulturlandes ausserordentliche Bedeutung zukomme.
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