Romanshorn – Die im Jahr 1984 installierte Gasheizung beim SEE BAD Romanshorn ist «in die Jahre gekommen» und muss saniert werden. Die massgeblichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden überschritten. Die Romanshorner Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 26. September über den Kredit zu entscheiden. - Gemeindekanzlei Romanshorn
Das SEE BAD ist beliebt und wird rege benutzt. (Bild: zvg)
In einem langwierigen und aufwändigen Verfahren hat der Gemeinderat die verschiedenen Optionen für einen Heizungsersatz geprüft. Aufgrund der Faktenlage und in Absprache mit den kantonalen Stellen wird der Ersatz der Gasheizung durch eine Qualischnitzel-/Pellets-Anlage vorgeschlagen. Der erforderliche Bruttokredit beläuft sich auf 930 000 Franken. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft hat einen Beitrag von 200 000 Franken aus dem Förderprogramm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zugesichert. Zu Lasten der Gemeinde entstehen somit Nettokosten von 730 000 Franken.
SEE BAD als Visitenkarte
Das SEE BAD wird von der einheimischen Bevölkerung sehr geschätzt und ist mit jährlich über 100 000 Besucherinnen und Besuchern eine wichtige Visitenkarte für Romanshorn. Zu Recht wird es immer wieder als eine der «schönsten Badeanstalten» am Bodensee bezeichnet. Das SEE BAD Romanshorn soll auch weiterhin im Wettbewerb mit anderen Schwimmbädern bestehen können und den Besucherinnen und Besuchern aller Alterskategorien für eine sportliche und gesundheitsfördernde Freizeitbeschäftigung zur Verfügung stehen.
Grenzwerte nicht mehr erfüllt
Das Badewasser wird heute mit einer Gasheizung und Solarabsorbermatten erwärmt. Bei der 1984 installierten Gasheizung werden die massgeblichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung überschritten. Eine Einregulierung der Anlage auf die geforderten Werte ist aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich. Der Kanton verfügte daher gestützt auf die Luftreinhalteverordnung (LVR) und dem Massnahmenplan Lufthygiene des Kantons Thurgau die Sanierung.
Verschiedene Varianten geprüft
Gemäss dem Gesetz über die Energie, welches am 1. April 2005 in Kraft gesetzt wurde, sind der Bau neuer oder die Sanierung bestehender Anlagen zur Badewassererwärmung nur zulässig, wenn sie mit erneuerbarer Energie oder nicht anderweitig nutzbarer Abwärme betrieben werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden sechs Varianten untersucht. Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung und unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten wurde entschieden, die bestehende Heizung durch eine Qualischnitzel-/Pellets-Anlage zu ersetzen. Aufgrund der aktuellen Preise für Gas und Qualischnitzel/Pellets kann mit dem Holzbrennstoff gegenüber Gas eine Einsparung von zirka 8 000 Franken bis 10 000 Franken pro Jahr erzielt werden. Eine reine Holzschnitzelheizung (Wald- und Sägerestholz) war aus Platz- und Kostengründen nicht konkurrenzfähig.
Qualischnitzel-/Pellets-Anlage
Die bestehende Gasheizung mit einer Wärmeleistung von 850 kilo Watt wird durch eine Qualischnitzel- /Pellets-Anlage mit gleicher Wärmeleistung ersetzt. Die neue Heizanlage und der Lagerraum erfordern einen Anbau an den bestehenden Technik- und Heizungsraum in Richtung Planschbecken. Gestalterisch lehnt sich der Anbau an die bestehenden Flachdachbauten an. Die Fassade wird in Sichtbeton mit Schaltafelstruktur erstellt.
Kosten und Ausführung
Für den Ersatz der SEE BAD-Heizung wird mit Bruttokosten inkl. MWSt. von 930 000 Franken gerechnet. In Verhandlungen mit dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft konnte erreicht werden, dass der Gemeinde Romanshorn für die Holzfeuerung im SEE BAD Romanshorn ein Beitrag von 200 000 Franken aus dem Förderprogramm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zugesprochen wurde. Somit verbleiben Nettokosten von 730 000 Franken zu Lasten der Gemeinde. Die Bauarbeiten für den Ersatz der SEE BAD-Heizung sind bei positivem Abstimmungsergebnis für den kommenden Herbst/Winter mit Inbetriebnahme im Frühjahr 2011 vorgesehen.
Urnenabstimmung erforderlich
Die Kreditvorlage «Ersatz SEE BAD-Heizung» wird den Romanshorner Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September zur Genehmigung unterbreitet. Rund drei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten die Stimmberechtigten eine ausführliche Botschaft.
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