Romanshorn – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Departement für Erziehung und Kultur ermächtigt, mit dem «SBW Haus des Lernens» in Romanshorn eine Vereinbarung abzuschliessen, um jungen Sporttalenten eine Ausbildung zur Kauffrau EFZ oder zum Kaufmann EFZ zu ermöglichen. - ID
Der Kanton Thurgau betreibt seit vielen Jahren eine gezielte Leistungssportförderung. Jahr für Jahr gewinnen Thurgauer Spitzenathletinnen und -athleten über 30 Medaillen an Europa- und Weltmeisterschaften. Mit dem Rahmenkonzept für die Begabtenförderung in Sport und Musik hat der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine gezielte und effiziente Förderung der Talente auf der Sekundarstufe I geschaffen. Für maximal 220 Sporttalente bestehen dazu an fünf Standorten Angebote, wo der Stundenplan flexibel auf die Bedürfnisse des Sports abgestimmt ist. Auch für Sporttalente, die eine Mittelschulausbildung absolvieren wollen, besteht ein weiterführendes Angebot. Mit dem neuen Angebot wird die bisherige Lücke auf der Sekundarstufe II, also bei denjenigen, die eine Lehre absolvieren, geschlossen.
Bisher mussten Sporttalente, die sich für eine berufliche Ausbildung entschlossen, in andere Kantone ausweichen oder individuelle Lösungen suchen. Deshalb hat das «SBW Haus des Lernens» Romanshorn zusammen mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung sowie dem Sportamt ein Konzept entwickelt, das eine Ausbildung zur Kauffrau EFZ oder zum Kaufmann EFZ gewährleistet und gleichzeitig eine sportliche Förderung auf hohem Niveau bietet. Damit wird verhindert, dass qualifizierte Sporttalente mit Beginn einer Lehre den Thurgau verlassen müssen. Die Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre. Sie beginnt mit vier Semestern Schule, gefolgt von drei Semestern berufspraktischer Ausbildung und schliesst mit einem Semester schulischer Prüfungsvorbereitung. Die sportliche Förderung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sportverbandes. Angestrebt wird eine Klassengrösse von 20 Sporttalenten pro Jahr.
Für die Umsetzung des Konzeptes wird das Departement für Erziehung und Kultur mit dem «SBW Haus des Lernens» eine Vereinbarung abschliessen. Der Kanton entschädigt die Organisation mit einer Lernendenpauschale gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung in der Höhe von derzeit 7’300 Franken pro Lehrjahr und Sporttalent. Dazu kommt eine jährliche Koordinationspauschale von 1’800 Franken pro Lernenden. Da diese Pauschalen sportlich begründet sind, werden sie dem Sport-Toto-Fonds entnommen. Durch die Reduktion von finanziellen Leistungen an ausserkantonale Schulen für Sporttalente dürften dem Kanton Thurgau für das neue Angebot Mehrkosten von lediglich rund 50 000 Franken pro Jahr entstehen, die weitgehend durch die genannten Beiträge aus dem Sport-Toto-Fonds abgedeckt sein werden. Die Vereinbarung soll mit Beginn des Schuljahres 2012/13 in Kraft treten und zunächst für die Dauer von vier Jahren gelten.
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