Frauenfeld – Ab dem 1. April 2010 gilt in der ganzen Schweiz eine verschärfte Kindersitz-Regelung. Die Kantonspolizei Thurgau informiert darüber auf ihrer Homepage. - Kapo TG
Die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung der Kindersitzpflicht will die Sicherheit der Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Neu dürfen Kinder bis im Alter von 12 Jahren nur noch in einem speziellen Kindersitz mitfahren. Bislang galt das Obligatorium bis ins Alter von sieben Jahren. Ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser als 1.50 Meter sind.
Der Vorschrift genügen geprüfte Kinderrückhaltevorrichtungen wie Sitzpolster, Kindersitze oder Babyschalen des Sicherheitsstandards Version 03 oder höher gemäss UNO-Abkommen. Vorrichtungen der Version 01 und 02 gelten ab 1. April 2010 nicht mehr als genügender Schutz.
Die Kantonspolizei Thurgau hat auf ihrer Website unter www.kapo.tg.ch/kindersitze verschiedene Informationen zum Thema bereit gestellt. Unter anderem sind dort ein Merkblatt sowie diverse Links zu finden.
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