Thurgau – Den Anliegen der Petition «Rettet unsere Fliessgewässer» wird nach Ansicht des Regierungsrates des Kantons Thurgau bereits genügend Rechnung getragen. Das schreibt er dem Schweizerischen Fischereiverband (SFV), der die Petition im März 2011 eingereicht hat.
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Nach Ansicht des SFV besteht in der Schweiz die Gefahr, dass bisher unberührt gebliebene Bäche und ökologisch wertvolle Gebiete dem Bau neuer Wasserkraftwerke für die Stromproduktion zum Opfer fallen. Aus diesem Grund hat er am 7. März 2011 eine Petition bei der Bundeskanzlei und gleichzeitig bei den Kantonen eingereicht, da sich bestimmte Anliegen der Petition an die Kantone richten.
Die Petition verlangt, dass die Kantone bestimmte, ökologisch wertvolle Fliessgewässer vom Bau neuer Wasserkraftwerke zu verschonen hätten und dass sie die Gewässer bezeichnen sollen, die für die Wasserkraftnutzung nicht in Frage kämen. Der Regierungsrat macht geltend, dass bei der Nutzung der Wasserkraft sowohl energiepolitische als auch ökologische Anliegen zu beachten seien. In einem entsprechenden Verfahren würden die kantonalen Fachstellen angehört und den Interessen der Ökologie, des Natur- und Heimatschutzes, des Gewässerschutzes und der Fischerei das nötige Gewicht beigemessen. Zudem enthalte der Generelle Wasserbauplan die Gewässerstrecken, die in natürlichem Zustand erhalten, naturnah gestaltet oder in naturnahen Zustand zurückversetzt werden sollen. Den Anliegen der Petition werde damit in genügendem Mass nachgekommen.
Eine weitere Forderung des SFV betrifft den Fischauf- und abstieg, den Geschiebedurchgang und das Schwall-Sunk-Verhältnis bei neuen Wasserkraftwerken. Dazu schreibt der Regierungsrat, dass sich der Bund dieser Problematik bereits angenommen habe und dass ein weitergehender Handlungsbedarf auf kantonaler Stufe nicht gegeben sei.
Schliesslich verlangen die Petitionäre, dass die Betreiber neuer Wasserkraftwerke zu verpflichten seien, eine Abgabe für entnommenes Wasser zu entrichten. Mit diesem Geld sollen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen finanziert werden. Der Regierungsrat merkt dazu an, dass Konzessionen für Wasserkraftwerke bereits heute nur dann erteilt werden, wenn das Projekt entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen beinhalte. Daher gebe es keine Notwendigkeit, zusätzlich zur Konzessionsverleihungsgebühr eine weitere Abgabe im Sinne der Petition zu erheben.
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