Kreuzlingen – Die nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt 20 Standortareale vor, auf denen die Oberflächenanlagen künftiger geologischer Tiefenlager platziert werden könnten. Das sogenannte Standortareal «ZNO-4» (Zürich Nordost) liegt in der Gemeinde Schlatt. - dbu
Die erste von drei Etappen zur Bestimmung der Standorte für geologische Tiefenlager zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wurde am 30. November 2011 mit der Aufnahme von sechs geologischen Standortgebieten in den «Sachplan geologische Tiefenlager» des Bundes abgeschlossen. Der Kanton Thurgau und insbesondere die Gemeinde Schlatt sind vom geologischen Standortgebiet ZNO direkt betroffen. Das Gebiet kommt als Standort für schwach- und mittelaktive (SMA) sowie für hochaktive Abfälle (HAA) in Frage.
Entsprechend dem vorgegebenen Prozedere hat nun die Nagra zu Beginn der rund vier Jahre dauernden zweiten Etappe Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlagen der möglichen Tiefenlager vorgelegt. In den Oberflächenanlagen werden die Abfälle umgeladen und für die Endlagerung vorbereitet. In der Region ZNO werden vier mögliche Standortareale vorgeschlagen. Das Standortareal ZNO-4 befindet sich in der Gemeinde Schlatt, östlich des Weilers «Neu Paradies».
Betreffend die gesetzlich festgelegte Endlagerung von radioaktiven Abfällen in der Schweiz vertritt der Kanton Thurgau die Auffassung, dass die unter allen Aspekten sichersten Standorte auszuwählen sind. Die bisherigen Abklärungsschritte können als zielführend und notwendig bezeichnet werden. Die Verfahren liefen bislang korrekt, fair und offen ab.
Die kantonalen Stellen, die betroffene Gemeinde und die Grundeigentümer wurden im Vorfeld der Bekanntmachung der Standortareale vom Bundesamt für Energie über die Vorschläge der Nagra informiert. Für die Bevölkerung wird demnächst eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an der auch Vertreter des Kantons teilnehmen werden.
Die Vorschläge der Nagra werden nun in den bereits installierten Begleitgremien diskutiert, beurteilt und allenfalls konkretisiert. Der Kanton wird auch diesen Prozess mit seinen Fachleuten eng begleiten. Auch in dieser Phase wird der Kanton darauf achten, dass die weiteren Schritte korrekt und transparent verlaufen. Er wird insbesondere die für jede Standortregion vorgesehene kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie kritisch begutachten.
Eine konkrete Beurteilung der von der Nagra vorgeschlagenen Standortareale kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der weiteren Abklärungen erfolgen.
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