Frauenfeld – Für die Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates des Kantons Thurgau vom 11. März 2012 sind innert der Eingabefrist sechs Wahlvorschläge eingegangen. Die Frist ist am Montag, 16. Januar, abgelaufen. Ebenfalls am 11. März werden die Bezirksgerichte neu bestellt sowie in den Kreisen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Alle Wahlen erfolgen für die Amtsdauer 2012 bis 2016. - ID
Regierungsräte Jakob Stark (l.) und Claudius Graf-Schelling. (Bild: Archiv)
Als Wahlvorschläge zeitgerecht eingegangen sind die Namen der fünf bisherigen Mitglieder des Regierungsrates sowie eines weiteren Kandidaten. Es sind dies in alphabetischer Reihenfolge: Claudius Graf-Schelling (SP, bisher), Monika Knill (SVP, bisher), Bernhard Koch (CVP, bisher), Kaspar Schläpfer (FDP, bisher), Willy Schmidhauser (SD) und Jakob Stark (SVP, bisher). Die fünf Kandidaten und die Kandidatin werden somit auf der Namenliste aufgeführt, die den Wahlunterlagen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beigelegt wird. Die Aufnahme auf die Namenliste ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Wahl.
In den Bezirken werden die Präsidien, Berufsrichterinnen und -richter, die nebenamtlichen Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder der fünf Bezirksgerichte gewählt. In den 18 Kreisen schliesslich werden die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Auch für diese Wahlen gilt, dass die innert Frist vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf der Namenliste aufgeführt werden, die den Wahlunterlagen beigelegt wird.
In allen Gremien sind auch Personen wählbar, die nicht auf einer der Namenlisten aufgeführt sind.
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