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Mi. 22. Februar 2012 - 11:03 Uhr
Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+

Frauenfeld – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Ausarbeitung eines Berichts zur strategischen Weiterentwicklung in den Bereichen Bevölkerungsschutz und Zivilschutz nach dem Jahr 2015. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Dem vorliegenden Berichtsentwurf stimmt er grundsätzlich zu. - ID

Zivilschützer beim Errichten einer Brücke. (Bild: zvg)
 
Zivilschützer beim Errichten einer Brücke. (Bild: zvg)

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Der Bevölkerungsschutz ist das sicherheitspolitische Instrument der Schweiz, das primär für die Bewältigung von Katastrophen zuständig ist. Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen sind zwar mehrheitlich positiv, dennoch muss der Bevölkerungsschutz für die Zukunft weiterentwickelt und angepasst werden. Er ist noch konsequenter auf die Bewältigung von natur- und technikbedingten Katastrophen und Notlagen auszurichten, weil solche Ereignisse in Zukunft auch die Schweiz häufiger und stärker betreffen könnten. Darum muss die Aufgabenteilung zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes überprüft und nötigenfalls angepasst werden, insbesondere beim Zivilschutz, einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen sowie der Partnerorganisationen hat zu diesem Zweck einen Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ verfasst.
 
Diesem Berichtsentwurf stimmt der Regierungsrat im Grundsatz zu. Seiner Ansicht nach ist es richtig, dass das Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes und der Teilbereich des Zivilschutzes in einem einzigen Dokument dargestellt werden. Die Gliederung des Berichts und dessen Aufteilung in einen Statusbericht und einen Strategieteil jeweils für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz erscheint schlüssig und die gewählten Schwerpunkte sind weitestgehend nachvollziehbar und richtig. Als zwingende Voraussetzung für die Umsetzung des Berichts erachtet der Regierungsrat, dass Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzt sind.
 
Als Mängel ortet der Regierungsrat beispielsweise, dass es für die beabsichtigten Änderungen der Rechtsgrundlagen zurzeit noch an einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Frage der Konzeption des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz fehle. Ausserdem würden die Optionen für die Ausgestaltung der Dienstpflicht nur marginal dargestellt und schliesslich werde die Finanzierung des Einsatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung im Zivilschutz nicht zur Zufriedenheit der Kantone abgehandelt. Diesbezüglich müsse sich der Bund an den Kosten beteiligen.
 
Abgelehnt werden vom Regierungsrat ausserdem mögliche Einsätze von Zivildienstleistenden im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe in den ersten Phasen nach einem Ereignis. Zivildienstleistende, die weder ausgerüstet noch ausgebildet seien, stellten keine wirkliche Alternative zu Blaulichtorganisationen, Zivilschutz und Armee dar. Im Weiteren regt er an, beim Bund analog zu den kantonalen Führungsstäben einen Bundesführungsstab für Notlagen zu schaffen. Bezüglich Dienstpflichtsystem merkt der Regierungsrat an, dass er die im Bericht vertretene Auffassung teile, wonach auch in Zukunft am Milizsystem und an der Militärdienstpflicht festgehalten werden und die Armee bei der Rekrutierung Priorität haben soll. Ebenso regt er an, analog dem Personalinformationssystem PISA der Armee ein solches für den Zivilschutz einzuführen, beziehungsweise das bestehende PISA für Zivilschutzbedürfnisse weiterzuentwickeln.


 
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