Romanshorn – Ende Mai 2011 endet die Amtsperiode der Gemeindebehörden und Kommissionen. Der Gemeinderat hat den Terminplan für die diversen Wahlen frühzeitig festgelegt. Die Erneuerungswahl für die acht Mitglieder des Gemeinderats und den Gemeindeammann findet am 13. Februar 2011 statt. - Gemeindekanzlei Romanshorn
In Romanshorn müssen folgende Behörden und Kommissionen neu gewählt werden: Gemeindeammann und Gemeinderat (Majorzwahl an der Urne); Einbürgerungskommission (Stille Wahl); Rechnungsprüfungskommission sowie Urnenoffizianten und Suppleanten (Stille Wahl). Bei der Terminplanung müssen verschiedene Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, z.B. Termine und Vorgaben aus den gesetzlichen Bestimmungen, Termine bzw. Vorgaben Druckerei und Versand, Ferien und Feiertage. Aufgrund dieser Vorgaben gestaltet sich die Erarbeitung eines Terminplans als recht schwierig. Zudem müssen aufgrund der be-schränkten personellen Ressourcen im Wahlbüro die Wahlen aufgeteilt werden.
Einbürgerungskommission
Falls die Stille Wahl für die 15 Mitglieder der Einbürgerungskommission nicht Zustande kommt, wird die Erneuerungswahl an der Urne vorgezogen. Der 1. Wahlgang ist bereits am 28. November 2010 vorgesehen. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften wird die Wahl am 3. September 2010 im Seeblick angekündigt und Wahlvorschläge sind bis zum 4. Oktober 2010 bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 13. Februar 2011 statt.
Gemeinderat und Gemeindeammann
In einem zweiten Teil sind die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat und den Gemeinde-ammann sowie die Stille Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie der Urnenoffizianten und Suppleanten vorgesehen. Der 1. Wahlgang findet am 13. Februar 2011 statt. Die Ankündigung der Wahlen im Seeblick erfolgt am 19. November 2010 und die Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Dezember 2010 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist am 27. März 2011 vorgesehen. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juni 2011 und dauert vier Jahre.
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