Trassenpreissystem: Lärmige Güterwagen mit einem Malus belasten
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau fordert mit Nachdruck, dass nicht lärmsanierte Güterwagen mit einem Malus belastet werden. Nur so könne ein wirksamer Anreiz geschaffen werden, diese Güterwagen zu sanieren. Die teilt er dem Bund in einer Vernehmlassungsantwort zum neuen Trassenpreissystem in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung mit.
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Mit einer Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) will der Bund die Grundlagen für die Berechnung der Trassenpreise für die Benutzung des Schweizer Eisenbahnnetzes anpassen. Das neue Trassenpreissystem enthält mehr Anreize für eine bessere Ausnutzung der Kapazität und eine umweltschonende Benützung der Infrastruktur. Insbesondere sollen die Anreize in Bezug auf die Vermeidung von Lärm verstärkt werden. Diverse parlamentarische Vorstösse verfolgen diese Stossrichtung. Die Systemrevision soll nun die Kosten verursachergerechter auf die einzelnen Züge umverteilen und die gewünschten Anreize schaffen.
Der Regierungsrat unterstützt die Reform des Trassenpreissystems. Die Ziele würden mit der Reform grösstenteils erreicht. Dem ersten Schritt einer Erhöhung um 200 Millionen Franken ab 2013 kann er, gemäss der Vorlage über die Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), zustimmen, eine weitere Erhöhung um 100 Millionen Franken ab 2017 lehnt er ab. Insbesondere wehrt er sich dagegen, dass den Kantonen durch die Reform zusätzliche Kosten im Regionalverkehr erwachsen.
Sollte die Trassenpreiserhöhung nicht über Tariferhöhungen (bei Buslinien nicht zu rechtfertigen) aufgefangen werden, fordert der Regierungsrat eine 100-prozentigen Ausgleich über eine Erhöhung der Bundesmittel. Auch bezweifelt er, dass die beabsichtigte Lenkungswirkung im Regionalverkehr eintreten werde. Insgesamt seien die durch das neue System ausgelösten zusätzlichen administrativen Aufgaben der Produktivität der Transportunternehmen nicht förderlich.
Bezüglich Verminderung des Bahnlärms fordert die Thurgauer Regierung mit Nachdruck, nicht lärmsanierte Güterwagen mit einem Malus zu belasten, dessen Höhe einen echten Anreiz schafft, die Güterwagen zu sanieren. Die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung des Lärmbonus für lärmsanierte Wagen von einem auf zwei bis drei Rappen pro Achskilometer hält sie für völlig ungenügend. Der Regierungsrat verweist in dieser Hinsicht auf die Interpellation des Thurgauer Ständerats Hermann Bürgi vom Dezember 2008 betreffend den Güterzugverkehr auf der Seelinie.
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