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Fr. 1. Juli 2011 - 09:21 Uhr
Unterstützung für Agrarpolitik 2014 – 2017

Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt im Grundsatz die vom Bund vorgeschlagene Weiterentwicklung der Agrarpolitik für die Jahre 2014 bis 2017, bringt aber eine Reihe von wichtigen Änderungsvorschlägen an. - ID


 

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Namentlich sollen das Konzept für die Anpassungsbeiträge geändert, das Kulturland stärker geschützt und der administrative Aufwand gesenkt werden.
 
Die Schweizer Landwirtschaft hat seit der Einführung der Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik 1993 und speziell in den letzten Jahren einen weiten Weg zurückgelegt. Sie ist rationeller, produktiver und ökologischer geworden und hat sich stärker auf die Nachfrage ausgerichtet. In vielen Bereichen wurden die Ziele ganz oder doch zu einem hohen Grad erreicht, stellt der Regierungsrat fest.
 
Allerdings könne sich die Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft den grossen Trends einer globalisierten Welt nicht entziehen. Zudem seien die Folgen des Klimawandels noch nicht abschätzbar. Begrüsst wird deshalb die Haltung des Bundes, wieder mehr Wert auf die Versorgungssicherheit zu legen und den Begriff der  Ernährungssouveränität im Gesetz zu verankern. Unterstützt wird auch die geplante Förderung des hohen Qualitätsimage der Schweizer Lebensmittelherstellung im Rahmen der Qualitätsstrategie. Mit Genugtuung nimmt er auch zur Kenntnis, dass sich das Agrarbudget in den letzten Jahren bei einem Anteil von rund 5,5 Prozent der Bundesausgaben stabilisiert hat. Durch den stabilen Zahlungsrahmen werde die Planungssicherheit für die Betriebe verbessert.
 
Das bisherige System der Direktzahlungen hat sich nach Ansicht des Regierungsrates zwar mehrheitlich bewährt. Die vorgeschlagene Leistungsorientierung wird positiv gewürdigt. Gefordert wird allerdings eine Änderung des Konzepts für die Anpassungsbeiträge und eine allgemeine Senkung des administrativen Aufwands. Zudem wird bezweifelt, dass die Ziele, geprägt vom Dogma der grenzenlosen Öffnung und der Nichteinmischung des Staates, zur Hauptsache über die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen gesteuert werden können. Auch wird bemängelt, dass von den umfangreichen Kostensenkungsprogrammen, wie sie im Rahmen der Agrarpolitik 2011 versprochen wurden, nicht viel übrig geblieben sei. Auch die Beschränkung des Bundes auf die Rolle des Bestellers von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird kritisch hinterfragt.
 
Begrüsst wird, dass der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014 - 2017 keine Kürzungen vorsieht. Der Zahlungsrahmen müsse im Hinblick auf eine sozialverträgliche Wirkung und die Erfüllung des Verfassungsauftrags der Landwirtschaft unbedingt beibehalten werden. Der Unterschied zwischen dem Vergleichslohn und den landwirtschaftlichen Einkommen dürfe sich nicht weiter vergrössern, betont der Regierungsrat. Vermisst werden ein Teuerungsausgleich und die Aufstockung der Mittel des Bundesamtes für Landwirtschaft für die Erfüllung der neu aus dem Bereich des Bundesamtes für Umwelt übernommenen Aufgaben. Gefordert wird auch die Aufstockung des Zahlungsbereichs für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen.
 
Der Schutz des Kulturlandes ist dem Regierungsrat ein wesentliches Anliegen. Er sieht es einerseits durch übermässige Einzonung und andererseits durch immer mehr Nutzungsbeschränkungen bedroht. Er begrüsst deshalb das vorgeschlagene Beschwerderecht des Bundesamtes für Landwirtschaft, auch wenn es den Stellenwert des Kulturlandes in der raumplanerischen Interessenabwägung nicht zu erhöhen vermag.
 
Mit Blick auf die Gesamtstrategie fordert der Regierungsrat eine weitere Anpassung der Gesetzesartikel bezüglich Stabilisierung der Märkte mit geeigneten Instrumenten. So sollen zum Beispiel die Milchkaufverträge über das Jahr 2012 hinaus beibehalten werden. Um die Planungssicherheit für die Betriebe zu erhalten, wird eine Konzeptänderung bei den Anpassungsbeiträgen mit einer Begrenzung auf zehn Prozent gefordert. Im Sinne einer wirksamen Qualitätsstrategie, bei der die Schweiz ihre Qualität ausspielen könne, spricht er sich zudem für eine weniger ausgeprägte Stützung des Ackerbaus zu Gunsten der Tierhaltung aus.

 
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