Vom 8. bis 27. Januar lag der Gestaltungsplan samt Umweltverträglichkeitsbericht für das geplante Fashion-Outlet Edelreich in den Gemeinden Wigoltingen und Müllheim öffentlich auf. 15 Einsprachen von Städten und Gemeinden, von Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen sind innert Auflagefrist bei den Gemeinden eingegangen. Die JTM Rütenen AG erhielt die Möglichkeit, alle 15 Einsprachen unabhängig von den Abklärungen der Gemeinden zur Stellungnahme juristisch prüfen lassen. Acht Einsprachen wurden nach Auskunft der Gemeinden wegen fehlender Legitimation nicht behandelt, auf die übrigen sieben Einsprachen seien die Gemeinderäte von Müllheim und Wigoltingen eingetreten.
Einsprachen aus Sicht der JTM Rütenen AG
Die JTM Rütenen AG als Trägerin des Projekts Fashion-Outlet Wigoltingen wurde von den Gemeinden über die Einsprachen informiert und in der Folge auch dokumentiert. Eine juristische Prüfung zur internen Stellungnahme, im Auftrag der JTM Rütenen AG, kam zum Schluss, dass die Einsprachen vollumfänglich abzuweisen seien, beziehungsweise in verschiedenen Fällen auf Grund fehlender Legitimierung gar nicht auf die Einsprachen einzutreten sei. Letzteres gilt beispielsweise für die einsprechenden deutschen Städte Konstanz, Singen und Radolfzell. Die Voraussetzung eines „besonderen Betroffensein“ ist für die Einsprecher auf Grund der Distanz zum Gebiet Hasli in Wigoltingen nicht erfüllt. Auf der A7 wird im Vollausbau lediglich mit einer Zunahme von 4.1 Prozent gerechnet. Man darf also davon ausgehen, dass die Verkehrszunahme in Konstanz marginal und in Singen und Radolfzell gar nicht wahrnehmbar sein wird. Grundsätzlich sind die Anstösser von Strassen, die Mehrverkehr ausserhalb des Gestaltungsplans aufnehmen müssen, zur Einsprache berechtigt, wenn die Zunahme mindestens zehn Prozent beträgt.
Nach Bereinigung der noch offenen Einsprache wird in einem nächsten Schritt der Kanton, genauer das Departement für Bau und Umwelt, Gestaltungsplan und Umweltverträglichkeitsbericht beurteilen.
Kantonaler Richtplan 2009
Andere Einsprecher rügen die Konformität des Gestaltungsplans mit dem Kantonalen Richtplan 2009. Die zu beurteilende Planung betreffe ein verkehrsintensives Einkaufszentrum mit einer publikumsaktiven Fläche von mehr als 1 000 Quadratmeter und müsse demnach in einem kantonalen oder regionalen Zentrum stehen.
Das betreffende Gebiet ist allerdings im Kantonalen Richtplan als zentraler Ort im Entwicklungsraum klassiert. Die vorgesehene Nutzung ist also möglich, sofern eine optimale Erschliessung mit allen Verkehrsarten gewährleistet ist. Die JTM Rütenen AG ist überzeugt, dass die Erreichbarkeit für den Privatverkehr nicht zuletzt wegen dem unmittelbaren Autobahnanschluss optimal ist; auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfülle alle Voraussetzungen. Mit der SBB-Haltestelle in Gehdistanz wird die gesamte Region im Halbstundentakt, respektive im Stundentakt ausreichend erschlossen. Im Vorprüfungsbericht beurteilt auch das Amt für Raumplanung das übergeordnete Verkehrsnetz als genügend leistungsfähig.
Gestaltungsplan nicht Baubewilligung
Eine Reihe von Anträgen verschiedener Einsprecher betrifft ein späteres Baubewilligungsverfahren und kann im Gestaltungsplanverfahren gar nicht behandelt werden. Auch die Frage nach den Hochwasserrisiken ist nicht Gegenstand des Bewilligungsverfahrens zum Gestaltungsplan, da Schutzdefizite und Risiken unabhängig vom Gestaltungsplan bestehen.
Kanton prüft nun Gestaltungsplan und UVB
Sobald die noch offene Einsprache bereinigt ist, wird der Kanton Gestaltungsplan und Umweltver-träglichkeitsbericht prüfen. Die Initianten des Fashion-Outlet Edelreich sind zuversichtlich: „Die Überarbeitung von Gestaltungsplan und Umweltverträglichkeitsbericht nach der Vorprüfung durch den Kanton hat zwar ziemlich viel Zeit in Anspruch genommen“, so die Projektleiterin Ines Wattenhofer-Sigrist, „aber es hat sich gelohnt.
Der ursprüngliche Terminplan musste inzwischen korrigiert werden, aber im Herbst 2013 soll Edelreich in Wigoltingen seine Pforten öffnen können.
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